Gesetzlich versicherte Patient*innen

Als gesetzlich versicherte Patient*innen werden die Kosten einer Behand-lung in meiner vertragspsychotherapeutischen Praxis komplett von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dazu bringen Sie zu einem ersten Termin sowie jedes Quartal unbedingt Ihre Gesundheitskarte sowie zum Erstgespräch eine Überweisung für Psychotherapie mit.

 

Privat versicherte Patient*innen

Private Versicherungen/ Beihilfeträger übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Umfang hängt dabei von dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Ihre Versicherung/ Ihr Beihilfeträger informiert Sie darüber, welche psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen Ihres persönlichen Tarifs erstattet werden. Ich rechne nach den Maßgaben der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch über ihre individuellen Tarifbedingungen bei Ihrer Versicherung/ Ihrem Beihilfeträger.

Selbstzahler*innen

Sie können die Kosten für eine Behandlung oder Beratung in meiner Praxis natürlich auch selbst tragen. In diesem Fall werden keine Daten an die Krankenkasse weitergegeben. Grundlage der Abrechnung bei Selbstzahler*innen ist die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (GOP). Der vorgegebene Satz für eine Therapiestunde (50 Minuten) beträgt 92,50 Euro.