In meiner Praxis biete ich tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie an. Dabei handelt es sich um eines der vier, von den privaten und gesetzlichen Krankenkassen anerkannten Verfahren (neben der Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und systemischen Therapie). Die Kosten für eine Psychotherapie in diesem Verfahren werden komplett von den Krankenkassen getragen.

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie hat sich aus der, Anfang des 20. Jahrhunderts durch Sigmund Freund, Alfred Adler und Carl Gustav Jung begründeten Psychoanalyse gebildet und wird als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren stets weiterentwickelt. Die Tiefenpsychologie geht davon aus, dass es neben dem Bewusstsein, das „tiefer“ liegende, seelischen Unbewusste gibt, welches unser bewusstes Denken, Fühlen und Handeln beeinflusst. Vor dem Hintergrund von „Mangelerfahrungen“ in der menschlichen Entwicklung in Interaktion mit den Bezugspersonen, wirken unbewusste Mechanismen, wodurch innerpsychisch Konflikte entstehen. Die Seele gerät durch die Anstrengung der Kompensation leidvoller, verdrängter Erfahrungen aus dem Gleichgewicht. Seelische Probleme und Erkrankungen werden als Symptome für dieses Ungleichgewicht verstanden. Psychisches Leid ist somit ein Ausdruck für ungelöste, unbewusste, innerpsychische Konflikte.

Im Rahmen des psychotherapeutischen Prozesses erforschen wir innerhalb der vertrauensvollen therapeutischen Beziehung, welche die Basis einer gelingenden Psychotherapie bildet, im Gespräch (bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen) oder im Spiel (bei Kindern) die unbewussten, seelischen Vorgänge und entwickeln Ideen über die Ursachen der geschilderten Probleme.

Die gemeinsam entwickelten Ideen werden dann mit Informationen aus der Biographie überprüft. Wir versuchen einen Sinnzusammenhang zwischen Erfahrungen seit der frühsten Kindheit und den heute bestehenden Problemen herzustellen. Anschließend werden wir, vor dem Hintergrund bereits vorhandener Ressourcen, nach Lösungen, neuen Fähigkeiten und  Umgangsweisen mit den Problemen in der Gegenwart suchen.

Im Rahmen der begleitenden Elternarbeit entwickeln wir parallel zu der Behandlung der Kinder und Jugendlichen gemeinsam Ideen zu den elterlichen Anteilen, welche zur Aufrechterhaltung der kindlichen bzw. jugendlichen Probleme beitragen.

Ablauf

Nach dem Erstgespräch folgt die probatorische Phase von 5 bis 6 Sitzungen à 50 Minuten. Diese dient der Anamneseerhebung, Diagnose- und Indikationsstellung sowie dem gegenseitigen Kennenlernen.

Sofern die Indikation für eine Psychotherapie besteht und die Beziehung beiderseits stimmt, wird im Anschluss daran ein Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt. Der psychotherapeutische Prozess nimmt, abhängig von unterschiedlichen und individuellen Faktoren, in der Regel mindestens 6 Monate bis 3 Jahre in Anspruch. Das Tempo und der Umfang richten sich dabei nach den individuellen Bedürfnissen der Patient*innen.

Die Psychotherapietermine finden regelmäßig 1-mal pro Woche für 50 Minuten zu einem festen Termin statt.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Lebensjahr finden 1-mal im Monat Elterngespräche mit beiden Elternteilen statt.

Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab 15 Jahre werden die Eltern, bei Bedarf, in Absprache mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den psychotherapeutischen Prozess miteinbezogen.

Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr können alle Belange rund um die Psychotherapie eigenständig mit mir und den Krankenkassen regeln.